Reservierung

Nach der Reservierung erhält der Mieter eine Bestätigungsmail mit Details zur Buchung. Anschließend zahlt der Mieter eine Anzahlung in Höhe von 50 % des vereinbarten Mietpreises. Falls der Mieter das Fahrzeug nicht spätestens eine Stunde nach Mietbeginn übernimmt, besteht keine Reservierungsbindung mehr. Für Stornierungen bis 48 Stunden vor Mietbeginn fällt eine Bearbeitungsgebühr von 49 Euro an. Bei kurzfristigeren Stornierungen behält sich der Vermieter das Recht vor, die komplette Anzahlung in Höhe von 50 % des Mietpreises einzubehalten, sofern er das Fahrzeug nicht anderweitig vermieten kann.

Fahrzeugzustand / Fahrzeugübergabe

Das Fahrzeug wird in technisch einwandfreiem, verkehrssicheren Zustand in Lauenau zur vereinbarten Uhrzeit übergeben. Es wird gemeinsam ein Übergabeprotokoll ausgefüllt. Der Mieter verpflichtet sich eventuelle Beanstandungen, wie z.B. Beulen, Kratzer, etc. direkt bei Fahrzeugübergabe darin zu vermerken. Der Mieter bestätigt, das Fahrzeug in vertragsgemäßem Zustand übernommen zu haben.

Das Fahrzeug wird mit mindestens 60 % Ladezustand übergeben. Bei der Übergabe muss der Mieter, sowie eventuell weitere berechtigte Fahrer (siehe Punkt 3) einen gültigen deutschen Führerschein Klasse B vorzeigen. Der Mieter verpflichtet sich, das Auto sorgsam, pfleglich und fachgerecht zu behandeln, das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen und die Fahrzeugpapiere und Schlüssel sicher aufzubewahren.

Berechtigte Fahrer

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter und den im Mietvertrag angegebenen Fahrern genutzt werden. Sie müssen mindestens 21 Jahre als sein und seit mindestens zwei Jahren einen gültigen deutschen Führerschein Klasse B besitzen. Der Mieter versichert, dass für ihn und die berechtigten Fahrer aktuell kein Fahrverbot besteht und sie das Fahrzeug nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder sonstiger berauschender Mittel fahren werden.

Mietpreis

Es gilt der im Mietvertrag vereinbarte Mietpreis. Darin enthalten sind die Stromkosten und die festgelegten Freikilometer. Preise für Zusatzkilometer sind dem Mietvertrag zu entnehmen. Das Laden am Tesla Supercharger ist ebenfalls kostenfrei. Lediglich „Blockiergebühren“ muss der Vermieter dem Mieter weiterberechnen. Diese entstehen, wenn das Fahrzeug nach dem Ladevorgang nicht innerhalb von 5 Minuten vom Ladeplatz entfernt wird. Die Kosten für das Laden an Ladestationen anderer Anbieter muss der Mieter selber tragen.

Nutzung des Mietfahrzeugs

Im Fahrzeug gilt absolutes Rauchverbot. Bei Nichtbeachtung ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter 500 EUR für die Reinigung und Schadenersatz in Rechnung zu stellen.

Der Batteriestand ist regelmäßig vom Mieter zu prüfen, er sollte immer mindestens 10 % betragen. Eine komplette Entleerung des Akkus ist verboten. Der Mieter kommt in diesem Fall für die entstehenden Kosten auf.

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Überbeanspruchung zu schützen. Daher ist die Teilnahme an Autorennen, das Befahren von Rennstrecken, das Fahren auf Feldwegen / nicht asphaltierten Wegen untersagt. Es dürfen keine gefährlichen, giftigen oder leicht entzündlichen Stoffe transportiert werden. Das Fahrzeug darf nicht weitervermietet werden.

Kleintiere dürfen nur in dafür vorgesehenen Boxen transportiert werden.

Bei der Benutzung von Kindersitzen ist die Sitzfläche mit einer Unterlage vor Kratzern zu schützen. (Eine Decke dafür liegt im Fahrzeug bereit.)

Die Nutzung des Autopilot und des Herbeirufen Modus befreien den Mieter nicht von seiner Verantwortung. Diese Funktionen assistieren lediglich. Für daraus resultierende Schäden haftet der Mieter.

Das Fahrzeug darf nur innerhalb von Deutschland gefahren werden. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, die vorhandene GPS Ortung des Fahrzeugs zu nutzen, um dies zu überprüfen.

Fälligkeit / Zahlungsbedingungen

Bei Reservierung werden 50 % des Mietpreises fällig. Die restlichen 50 % werden spätestens zu Beginn des Mietzeitraums bei der Fahrzeugübergabe in bar bezahlt oder vorab überwiesen. Ab einer Mietdauer von 14 Tagen wird der Mietpreis zu Beginn eines jeden Mietzeitraums von je 14 Tagen bezahlt.

Versicherung / Kaution

Das Fahrzeug ist als Selbstfahrervermietfahrzeug haftpflichtversichert. Außerdem gibt es eine Vollkasko und Teilkasko Versicherung mit einem Selbstbehalt von je 1000 Euro.

Eine Kaution ist nicht erforderlich.

Fahrzeugrückgabe

Der Mietvertrag endet zum Zeitpunkt, der im Mietvertrag vereinbart wurde. Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug innen und außen in sauberem Zustand pünktlich zurückzugeben.

Bei Rückgabe des Fahrzeugs zu einem früheren Zeitpunkt, als im Mietvertrag vereinbart, hat der Mieter keinen Anspruch auf Minderung des Mietpreises.

Bei starken Verunreinigungen, Defekten oder Beschädigungen (Innen und Außen) werden die Wiederaufbereitungskosten / Reparaturen dem Mieter in Rechnung gestellt.

Falls der Mieter das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgibt, ist der Verkäufer berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters wieder in seinen Besitz zu bringen. Das Mietverhältnis gilt dann nicht als verlängert: eine stillschweigende Vertragsverlängerung bei nicht fristgerechter Rückgabe des Fahrzeugs gemäß § 545 BGB wird ausgeschlossen. Ab einer Stunde Verspätung wird je angefangene Stunde 15 Euro berechnet. Ausnahme: das Fahrzeug ist aufgrund eines unverschuldeten Unfalls oder technischen Defekts nicht mehr fahrbereit.

Unfall / Panne / Diebstahl / Anzeigepflicht / Verkehrsverstöße

Bei einem Unfall, Wildunfall, Diebstahl oder sonstigem Schaden muss der Mieter sofort die Polizei verständigen und den Vermieter umgehend informieren. Dies gilt auch für geringfügige Schäden und selbstverschuldete Unfälle ohne Mitwirkung Dritter.

Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter schriftlich, spätestens 2 Tage nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten in Form eines Unfallberichts, ggfls. Unfallskizze zu informieren.

Für Verkehrs- und Ordnungsverstöße während der Mietzeit haftet der Mieter.

Der Vermieter ist berechtigt, die Personendaten des Mieters an die zuständige Behörde weiterzuleiten.

Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die aufgrund von Überbeanspruchung, Bedienfehlern oder Verletzung der Nutzungsbedingungen unter Punkt 5 während der Mietzeit zurückzuführen sind.

Allgemeine Mietvertragsbedingungen

Mündliche Nebenabsprachen gelten nicht. Änderungen müssen schriftlich vereinbart werden. Der Gerichtsstand für alle Angelegenheiten aus dem Mietvertrag ist der Sitz des Vermieters. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Mietbedingungen gültig ab 29.09.2021